Sind alte Suchmaschinen-Einträge eine Bürde für Sie?
Wenn Suchmaschinen wie Google weiterhin Ergebnisse anzeigen, die auf Ihre Beteiligung an Strafverfahren hinweisen, können diese Informationen weitreichende negative Konsequenzen haben – selbst wenn die Verfahren abgeschlossen oder die Vorwürfe fallen gelassen wurden. Wir helfen Ihnen, diese belastenden Einträge aus den Suchergebnissen zu entfernen.
Unser detaillierter Ansatz: So setzen wir Ihr Recht auf Vergessenwerden durch
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Erstgespräch und Fallanalyse
– Kostenlose Erstberatung: Zunächst bieten wir Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch an, in dem wir Ihre Situation ausführlich besprechen. Sie schildern uns, welche Suchergebnisse für Sie problematisch sind und welche Informationen Sie aus den Suchmaschinen entfernt haben möchten.
– Prüfung der Relevanz: Wir analysieren, ob die angezeigten Inhalte veraltet, ungenau oder für die Öffentlichkeit nicht mehr relevant sind. Hierbei prüfen wir, ob ein berechtigtes Interesse Ihrerseits vorliegt, das die Entfernung der Inhalte rechtfertigt.
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Rechtliche Bewertung und Strategieentwicklung
– Rechtliche Grundlagen:
Basierend auf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Rechtsprechung zum Recht auf Vergessenwerden bewerten wir Ihre Erfolgsaussichten. Wir prüfen, ob die Informationen gegen Ihre Rechte verstoßen und ob die Anzeige dieser Informationen in Suchmaschinen noch verhältnismäßig ist.
– Strategieplanung:
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie. Dabei entscheiden wir, ob zunächst außergerichtliche Maßnahmen ausreichend sind oder ob eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich ist.
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Formelle Anträge bei Suchmaschinen
– Antragstellung bei Google & Co.:
Wir erstellen einen detaillierten Antrag auf Entfernung der betroffenen Suchergebnisse. Dieser Antrag wird direkt bei den Suchmaschinen eingereicht und stützt sich auf Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche.
– Begründung und Nachweise:
Unsere Anträge sind sorgfältig formuliert und enthalten fundierte juristische Begründungen sowie alle notwendigen Nachweise, um die Suchmaschinen von der Notwendigkeit der Entfernung zu überzeugen.
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Nachverfolgung und Durchsetzung
– Reaktion der Suchmaschinen:
Nach Einreichung des Antrags überwachen wir die Reaktionen der Suchmaschinen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, analysieren wir die Begründung und entscheiden über das weitere Vorgehen.
– Weitere rechtliche Schritte:
Falls erforderlich, bereiten wir eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde oder eine gerichtliche Klage vor, um Ihr Recht durchzusetzen.
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Erfolgskontrolle
– Kontinuierliche Überprüfung:
Nach erfolgreicher Entfernung der Suchergebnisse prüfen wir regelmäßig, ob diese wieder auftauchen. Sollten die Inhalte erneut in den Suchergebnissen erscheinen, greifen wir sofort ein und setzen erneut Ihre Rechte durch.
Warum HEROLAW?
Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Medien- und Datenschutzrecht und haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich dabei unterstützt, ihr Recht auf Vergessenwerden durchzusetzen. Mit fundiertem Fachwissen und einem klaren Fokus auf Ihre individuellen Bedürfnisse kämpfen wir für Ihre Rechte – damit die Vergangenheit nicht länger Ihre Zukunft beeinträchtigt.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Vergangenheit nicht weiter auf Knopfdruck abrufbar ist. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sichern Sie sich eine kostenlose Erstberatung, um den ersten Schritt in Richtung einer sauberen Online-Präsenz zu machen.