Barrierefreiheit – Ihre digitalen Angebote für alle zugänglich gestalten

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Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen problemlos genutzt werden können – unabhängig von eventuellen körperlichen Einschränkungen. Dabei geht es nicht nur um gesetzliche Vorschriften, sondern auch um die Schaffung einer fairen und inklusiven digitalen Welt.

Warum ist Barrierefreiheit so wichtig?

Barrierefreie digitale Angebote bieten allen Nutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, eine gleichwertige Nutzungserfahrung. Unternehmen, die Barrierefreiheit umsetzen, profitieren von einer größeren Reichweite und einer stärkeren Kundenbindung. Zudem sind viele Unternehmen, insbesondere aus dem öffentlichen Bereich und solche, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit anbieten, gesetzlich verpflichtet, barrierefreie Websites und Apps bereitzustellen.

Welche Unternehmen sind zur Umsetzung von Barrierefreiheit verpflichtet?

Die Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit betrifft Unternehmen unterschiedlichster Größen und Branchen:

  • Öffentliche Einrichtungen

    (Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden) sind bereits gesetzlich dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

  • Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro

    , die Dienstleistungen oder Produkte für eine breite Zielgruppe anbieten, müssen die Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2019/882 sicherstellen. Dies betrifft vor allem Branchen wie:

    • E-Commerce:

      Online-Shops müssen sicherstellen, dass ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei nutzbar sind.

    • Banken und Versicherungen:

      Finanzdienstleister, die ein breites Publikum bedienen, stehen in der Pflicht, ihre digitalen Dienstleistungen für alle zugänglich zu machen.

    • Gesundheitswesen:

      Kliniken, Arztpraxen und andere Gesundheitsanbieter, die ihre Dienste digital anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Patienten und Nutzer unabhängig von ihren physischen Fähigkeiten auf Informationen und Services zugreifen können.

    • Bildungseinrichtungen:

      Schulen, Universitäten und Weiterbildungsanbieter, die digitale Lernplattformen einsetzen, sind ebenfalls zur Einhaltung der Barrierefreiheit verpflichtet.

  • Die gesetzlichen Anforderungen nehmen stetig zu. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Thematik auseinandersetzen, um zukünftigen Verpflichtungen zuvorzukommen und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

Unsere Lösung – Rechtliche Beratung und technische Umsetzung Hand in Hand

Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung zur Umsetzung der Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen. Zunächst prüfen wir für Sie, ob Ihr Unternehmen / Ihre Online-Präsenz barrierefrei gestaltet werden muss. Ob ein Unternehmen im Einzelfall verpflichtet ist, barrierefreie Webseiten anzubieten, kann eine komplizierte rechtliche Frage sein, die von der genauen Tätigkeit des Unternehmens, der Art seiner Dienstleistungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen abhängt. Es sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Rechtliche Verpflichtungen: Es muss geprüft werden, ob das Unternehmen unter die gesetzlichen Verpflichtungen fällt, die sich aus dem BGG, der BITV 2.0, dem BFSG oder anderen spezifischen Regelungen ergeben. Für einige Unternehmen gilt bereits jetzt eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit, während andere erst ab 2025 betroffen sein werden.
  • Technische Umsetzbarkeit: Ein weiteres Kriterium kann die technische Umsetzbarkeit sein. Es gibt Ausnahmebestimmungen, wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung für das Unternehmen darstellen würde. Die Bewertung dieser „Unverhältnismäßigkeit“ kann jedoch eine komplexe rechtliche und technische Prüfung erfordern.
  • Größe und Struktur des Unternehmens: Kleinere Unternehmen könnten unter Umständen von bestimmten Anforderungen ausgenommen sein, wobei hier die genaue Ausgestaltung der Ausnahmeregelungen des BFSG und der EU-Richtlinie eine Rolle spielt.

In Zusammenarbeit mit Ihrer Digitalagentur sorgen wir dafür, dass Ihre digitalen Angebote alle Anforderungen erfüllen – von der Planung bis zur technischen Umsetzung. Gern unterstützen wir Sie bei Bedarf auch bei der Auswahl einer spezialisierten Digitalagentur.

Was droht, wenn die Verpflichtungen nicht eingehalten werden?

Unternehmen, die ihre Seiten nicht bis zum Ablauf der Übergangsfrist barrierefrei gestaltet haben, können deswegen mit Bußgeldern belegt werden. Denkbar ist außerdem, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften zur Barrierefreiheit auch als Verstöße gegen Marktverhaltensregeln angesehen werden, so dass Abmahnungen und andere wettbewerbsrechtliche Konsequenzen drohen können. Auch kann ein Mangel an Barrierefreiheit zu negativen Bewertungen, Kundenbeschwerden und Reputationsverlust und damit zu Marktachteilen führen. Dies können Sie vermeiden, wenn Sie rechtzeitig tätig werden.

Handeln Sie jetzt!

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung zum Thema Barrierefreiheit.

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