TV-Recht
TV-/Fernsehrecht von der ersten Idee bis zur Produktion
Unsere Tätigkeit als Anwälte im Bereich TV-Recht beginnt häufig schon mit der juristischen Prüfung der Schutzfähigkeit von Show-Konzepten und anderen TV-Formaten. Hierzu gehören auch die Vertragsgestaltung und die laufende Beratung der Begleitung z.B. von Moderatoren bekannter Talkshows, TV-Darstellern und den Mitwirkenden an Reality-Formaten.
Zum TV-Recht zählt auch die Prüfung bestehenden Sendematerials z.B. im Hinblick auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Angesichts unserer Vernetzung im Veranstaltungs- und Musikbereich übernehmen wir als Rechtsanwälte auch häufig die Vertragsgestaltung im Bereich der TV- und Online-Übertragung von Konzerten und anderen Live-Events.
Typische Tätigkeiten im TV-Recht
- Gestaltung und Verhandlung von Moderatoren-Verträgen und Verträge weiterer Mitwirkender
- Formatschutz – juristische Prüfung, Anbieten und Verhandlung von Formaten, Non-Disclosure-Agreements
- TV-Produktionsverträge, Auftragsproduktionsverträge
Unsere Mandanten im Bereich Fernsehrecht
- TV-und Kino-Produktionsunternehmen
- Drehbuchautoren und Format-Entwickler
- Regisseure
- Moderatoren
- Schauspieler
- Sonstige Mitwirkende