Musikrecht

Kompetente juristische Vertretung von Kreativen und Verwertern

Der Bereich des Musikrechts gehört zu unseren Kernkompetenzen als Medien-Kanzlei. Zu diesem juristischen Gebiet zählt die Beratung und rechtliche Vertretung von „Kreativen“ – also den Musikschaffenden Urhebern und ausübenden Künstlern aller Genres – ebenso wie die von „Verwertern“ – also Unternehmen, die künstlerische Leistungen in klingende Münze umwandeln, sei es als Tonträgerunternehmen, Musikverlag, Konzertveranstalter, Download-Portal oder auf sonstige Weise.

Unsere rechtliche Expertise in diesem Bereich haben wir durch langjährige Erfahrung in der Gestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen und durch die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus dem Urheberrecht und verwandten Rechtsgebieten erlangt.

Auch den Aufbau und die Strukturierung von Unternehmen, die mit der Verwertung von Musikrechten befasst sind, haben wir als Anwaltskanzlei schon häufig begleitet. Die Rechtsanwälte Oliver Heinz und Michael v. Rothkirch sind als Dozenten für den Bereich des Musikrechts für zahlreiche renommierte Bildungsträger tätig gewesen (z.B. Universität der Künste, Berlin, Hochschule für Musik, Weimar, Universität Oldenburg). Sie sind außerdem Verfasser und Herausgeber mehrerer Fachbücher in diesem Gebiet.

Unsere Tätigkeiten / Praxisbeispiele aus dem Musikrecht

  • Gestaltung und Verhandlung von Künstler-, Bandübernahme- und Produzentenverträgen
  • Gestaltung und Verhandlung von Musikverlags- und Editionsverträgen
  • Juristische Begleitung von Label- und Musikverlagsgründungen
  • Gestaltung und Verhandlung von Booking-, Agentur- und Tourneeverträgen
  • Vertretung von Urhebern und Nutzern gegenüber Verwertungsgesellschaften

Unsere Mandanten im Bereich Musikrecht

  • Komponisten
  • Texter
  • Interpreten
  • Tonträgerfirmen
  • Musikverlage
  • Konzert-Veranstalter
  • Booking-Agenturen

 

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