Filmrecht

Gutes Recht rund um Filmproduktionen

Der Abspann eines Kinofilms verdeutlicht, wie viele Beteiligte an der Vorbereitung, der Produktion, der Post-Produktion und schließlich an der Auswertung von Spielfilmen mitwirken müssen. Zu unseren Aufgaben als Rechtsanwälte für Filmrecht gehört es, die komplexen Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen Akteuren vertraglich zu regeln und darauf zu achten, dass alle erforderlichen Rechte der Mitwirkenden erworben und eingeholt werden und dass keine Rechte Dritter wie z.B. Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen oder Urheberrechte verletzt werden. Bei der Auswertung von Filmwerken muss darauf geachtet werden, dass die Rechte im Rahmen der geplanten Auswertungskaskade den jeweiligen Partnern im Hinblick auf Formate, Zeitdauer und Territorien optimal zugeordnet werden. Deshalb gestalten wir im Auftrag namhafter Filmproduzenten die Vertragsbeziehungen mit den an der Produktion Beteiligten schon weit im Vorfeld der Dreharbeiten mit und begleiten die Produktionen laufend, um bei auftretenden juristischen Problemen schnell reagieren zu können.

Unsere Tätigkeiten / Praxisbeispiele aus dem Filmrecht

  • Hinterlegung und Dokumentation von zu verfilmenden Werken (Romane, Drehbücher und Vorstufen)
  • Erstellung und Verhandlung von Verträgen, z.B.:
    • Stoffrechte – Verfilmungsverträge, Drehbuchverträge
    • Finanzierungsverträge
    • Auftragsproduktions- und Koproduktionsverträge
    • Verträge mit Regisseuren, Darstellern und sonstigen Mitwirkenden
    • Filmmusikverträge
    • Verwertungsverträge mit Verleih und Vertrieb

Unsere Mandanten im Filmrecht

  • Film- und TV-Produktionsunternehmen
  • Drehbuchautoren
  • Regisseure
  • Schauspieler
  • Dienstleister Produktion / Postproduktion / Technisches Personal

 

Hohenlohestraße 9
28209 Bremen

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