Fachanwälte für Urheberrecht und Medienrecht
Spezialisten für Urheber- und Medienrecht
Die Rechtsanwälte Oliver Heinz und Michael v. Rothkirch sind seit 2007 Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. Diese geschützte Bezeichnung wird Rechtsanwälten verliehen, die in diesem Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen verfügen. Hierdurch wird in dem jeweiligen Rechtsgebiet ein hoher Qualitätsstandard in der anwaltlichen Beratung gehalten.
Zur Fachanwaltsbezeichnung im Urheber- und Medienrecht gehören die folgenden Rechtsgebiete:
- Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften,
Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale
Urheberrechtsabkommen - Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht
- das Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
- Rundfunkrecht
- wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz
- Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung
- Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts
Zur Erlangung bzw. zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse für die Fachanwaltschaft ist der Besuch eines Fachlehrgangs mit 120 Stunden Dauer und das Bestehen von drei Klausuren erforderlich. Die praktischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts werden durch den Nachweis von mindestens 80 bearbeiteten Fällen und 20 rechtsförmlichen Verfahren (z.B. Gerichtsverfahren) dokumentiert. Außerdem besteht für Fachanwälte eine ständige Fortbildungsverpflichtung von 15 Stunden pro Jahr.