Kanzlei für Medienrecht
Unsere Kompetenz: geistiges Eigentum
Die Rechtsanwaltskanzlei HEINZ & v. ROTHKIRCH steht für Kompetenz in den Bereichen Medien, Entertainment und Informationstechnologie. Unsere Kanzleiphilosophie ist die einer branchen- und fachkompetenten „Anwaltsboutique“ für unsere nationale und internationale Mandantschaft: Unsere Leistungen erbringen wir als erfahrene Anwälte auf einem höchstmöglichen Spezialisierungsgrad, um die Ansprüche unserer überwiegend gewerblichen Klientel optimal zu bedienen.
Spezialisiertes Know-how im Medienrecht
Als Dozenten renommierter Bildungsträger und als Autoren erfolgreicher Fachbücher rund um das Thema Urheber- und Medienrecht vermitteln wir unsere Kenntnisse als Fachanwälte an Professionals und Nachwuchskräfte. Vor dem Hintergrund unserer Spezialisierung im Bereich Medienrecht betreuen wir einen langjährig gewachsenen, umfassenden Mandantenstamm überwiegend aus den Bereichen Medien, Entertainment und IT.
Im Dialog zu effizienten Lösungen
Im Interesse unserer Mandanten ist unser Ziel als Anwaltskanzlei nicht das „Prozessieren um jeden Preis“, vielmehr arbeiten wir in an wirtschaftlich sinnvollen Konfliktlösungen. Wo es geboten ist, stehen wir nach Abwägung der prozessualen Risiken aber natürlich auch zur gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr rechtlicher Ansprüche zur Verfügung. Als Anwaltskanzlei sind wir ein kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen und legen großen Wert darauf, Funktionsabläufe und Strukturen unserer Mandantschaft genau zu erfassen, um effiziente, kreative und lebensnahe Lösungen zu realisieren.